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VI-A-3420-NF-1-ÄA-1 Einführung einer Kulturförderabgabe (eRIS: V/A 512) Neu: Einführung einer „Beherbergungssteuer“ für touristische Übernachtungen

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig prüft die Einführung eines „Kultur-Euro“ als Beitrag zur Finanzierung der städtischen kulturellen Eigenbetriebe, der Museumslandschaft, der städtischen Bibliotheken etc.

Der „Kultur-Euro“ wird von jedem erwachsenen Gast pro Aufenthalt erhoben, der in einem Leipziger Hotel oder einer ähnlich gearteten Übernachtungseinrichtung Leipzigs Herberge findet.

Der Erlös dieser Abgabe, die einen Euro nicht übersteigen soll, wird ausschließlich für die künftige Finanzierung städtischer Kultureinrichtungen verwendet.

Den Prüfbericht zu diesem Antrag legt die Stadtverwaltung dem Stadtrat bis Ende des ersten Quartals 2017 vor.


Sachverhalt: 
 

Nachdem das Oberlandesgericht des Freistaates Sachsen die Rechtmäßigkeit einer „Bettensteuer“ für die Stadt Dresden bestätigt hat, sollte auch die Stadt Leipzig erneut darüber nachdenken, eine ähnlich geartete Abgabe einzuführen.

Mit der Abweichung, dass diese von Gästen der Stadt Leipzig erhobene zusätzliche Übernachtungsabgabe ausschließlich in die Finanzierung städtischer Kultureinrichtungen fließt, um auch künftig die öffentliche Finanzierung  der einzigartigen Kulturlandschaft Leipzigs zu gewährleisten.

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