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VII-DS-00299-ÄA-13 Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig

Beschlussvorschlag:

§ 6 „Verunreinigungen durch Wildplakatierung und Graffiti“ wird folgendermaßen ergänzt (fett und kursiv gedruckt):

„[…] 1. Zu bemalen, zu besprühen, zu beschriften oder zu beschmieren, sofern damit nicht bereits ein Straftatbestand erfüllt wird; ausgenommen ist die Nutzung von wasserlöslicher und umweltfreundlicher Sprüh- und Straßenkreide durch Kinder zum Zwecke von Kinderspielen.


Begründung:

mündlich

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