Redebeitrag Stadtrat Marius Beyer in der Ratsversammlung vom 16. Juni 2022
Sehr geehrter Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte StadtrƤte und Ortsvorsteher,
sehr geehrte GƤste,
die Unterbringung von Flüchtlingen stellt eine Pflichtaufgabe nach Weisung dar. Gemäà § 2 Abs 1 Nr. 3 SƤchsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz (SƤchsFlüAG) ist die Stadt Leipzig untere Unterbringungsbehƶrde und hat entsprechende Unterbringungsmƶglichkeiten bereitzustellen beziehungsweise zu beschaffen. Diese Unterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte oder sonstigen Unterkünfte kƶnnen durch Dritte […]
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