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VI-DS-04759-ÄA-01 Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal – Erarbeitung eines Verfahrensvorschlags / Vereinbarung mit der Stiftung Friedliche Revolution

Beschlussvorschlag:

Änderung im Sachverhalt (drittletzter Absatz):

Der Satz –  “Der Vorschlag, ihn mit der Entwicklung des Matthäikirchhof zu verbinden, ist lediglich eine Idee, die im weiteren Verfahren mit betrachtet werden kann.“ –  wird ersatzlos gestrichen. 


Sachverhalt:

Der Matthäikirchhof hat zu keiner Zeit eine Rolle in der Freiheitsbewegung 1989 gespielt. Auch in Bezug auf die deutsche Einheit ist von diesem Ort bis heute keine einzige Aktion zu erkennen gewesen. Der Matthäikirchhof ist deshalb der denkbar ungeeignetste Ort für ein Freiheits- und Einheitsdenkmal. Zudem schränkt die Berücksichtigung dieser Idee, die in Satz 1 des genannten Absatzes ausgeführte Forderung ein, man sei bei der Standortwahl völlig frei.

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