Faire Rechtsanwendung bei StraĆenerschlieĆungsmaĆnahmenermƶglichen!
Beschlussvorschlag
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Satzung der Stadt Leipzig über die Erhebung von
ErschlieĆungsbeitrƤgen (ErschlieĆungsbeitragssatzung) bis Ende 2025 grundlegend zu
überarbeiten. Dabei sollen vor allem folgende Punkte Berücksichtigung finden:
Bei der Feststellung, ob sich die Herstellung, Verbesserung, Erneuerung oder
Erweiterung von StraĆen, Wegen und PlƤtzen als AusbaumaĆnahme oder
ErschlieĆungsmaĆnahme erweist, sind die LeitsƤtze des Urteils des
Bundesverwaltungsgerichts vom 11.07.2007 (Az: […]
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