VII-F-01006 Jugendparlament in der Ratsversammlung
In den AntrƤgen der Ratsversammlung wird des Ćfteren das Jugendparlament als Miteinreicher aufgeführt. In diesem Zusammenhang fragen wir die Stadtverwaltung:
1. Auf welcher Rechtsgrundlage fuĆt die formelle Bezeichnung des Jugendparlamentes als Einreicher von Vorlagen?
2. Wenn es diese Rechtsgrundlage nicht gibt, warum führt die Stadtverwaltung das Jugendparlament dann als Einreicher von Anträgen, etc. auf?
VII-F-01006 Jugendparlament in der Ratsversammlung Weiterlesen ...


