VII-DS-00299-ĆA-13 Polizeiverordnung über ƶffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig
Beschlussvorschlag:
§ 6 āVerunreinigungen durch Wildplakatierung und Graffitiā wird folgendermaĆen ergƤnzt (fett und kursiv gedruckt):
ā[ā¦] 1. Zu bemalen, zu besprühen, zu beschriften oder zu beschmieren, sofern damit nicht bereits ein Straftatbestand erfüllt wird; ausgenommen ist die Nutzung von wasserlƶslicher und umweltfreundlicher Sprüh- und StraĆenkreide durch Kinder zum Zwecke von Kinderspielen.ā
Begründung:
mündlich



